Welches ist die Grundvoraussetzung zur Deklaration der Wirksamkeit für Händedesinfektionsmittel?
Für den medizinischen Bereich ist die Grundvoraussetzung für Händedesinfektionsmittel die Wirksamkeit gegen Bakterien, die auch Antibiotika-resistente Erreger einschließt, und Hefen. Außerdem kann für die Mittel zusätzlich eine Wirkung gegen Viren ausgelobt werden. Das heißt, die bakterizide Wirksamkeit muss zuerst in Suspensionsversuchen und dann in praxisnahen Tests mit Probanden nach bestimmten Vorgaben bzw. Methoden bestätigt werden. Händedesinfektionsmittel dürfen ohne erfolgreiche praxisnahe Prüfung gegenüber Bakterien nicht als solche deklariert werden. Nur wenn die Wirksamkeit im praxisnahen Test gegeben ist, ist es sinnvoll weitere Wirkbereiche zu untersuchen.