Welche Desinfektionsmittel sind bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen einzusetzen?
Werden durch das Gesundheitsamt, z. B. bei einem Norovirenausbruch, Desinfektionsmaßnahmen angeordnet, dürfen nur vom Robert Koch-Institut (RKI) zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden. Die RKI-Liste beinhaltet die vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel, welche gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz zur behördlich angeordneten Entseuchung eingesetzt werden müssen.