Hygienetipp 07|2021Produkt des Monats

Welche Desinfektionsmittel sind bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen einzusetzen?

Werden durch das Gesundheitsamt, z. B. bei einem Norovirenausbruch, Desinfektionsmaßnahmen angeordnet, dürfen nur vom Robert Koch-Institut (RKI) zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden. Die RKI-Liste beinhaltet die vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel, welche gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz zur behördlich angeordneten Entseuchung eingesetzt werden müssen.

Weitere Informationen:
orochemie.de - Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen

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Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.